Wichtige Unterscheidungen und Abgrenzungen im GEG 2024

  1. Neubau ist nicht gleich Neubau. Man unterscheidet zwischen Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten (65 % EE sofort) und Neubauten in Bestandsbereichen (Lückenschluss)
    In Neubaugebieten beträgt der Anteil erneuerbarer Energien 65%. Im Lückenschluss gelten die 65% erneuerbarer Energien erst nach Vorlage der Wärmeplanung der Gemeinde.
  2. Die reparaturbedürftige Heizung wird anders behandelt als die austauschbedürftige Heizung. Reparaturbedürftige Öl- oder Gasheizungen können bis 2045 weiter betrieben werden. Austauschbedürftige Öl- oder Gasheizungen müssen mit Austausch 65 % erneuerbare Energien erfüllen (dafür gibt es jedoch Übergangsfristen)
  3. Der Einbau einer neuen Heizung bis 2026 in Großstädten kann auch reine z.B. Gasheizung sein und bis 2028 in Städten bis 100.000 Einwohner. Diese muss aber H2-ready sein.

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