Wichtige Unterscheidungen und Abgrenzungen im GEG 2024
- Neubau ist nicht gleich Neubau. Man unterscheidet zwischen Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten (65 % EE sofort) und Neubauten in Bestandsbereichen (Lückenschluss)
In Neubaugebieten beträgt der Anteil erneuerbarer Energien 65%. Im Lückenschluss gelten die 65% erneuerbarer Energien erst nach Vorlage der Wärmeplanung der Gemeinde. - Die reparaturbedürftige Heizung wird anders behandelt als die austauschbedürftige Heizung. Reparaturbedürftige Öl- oder Gasheizungen können bis 2045 weiter betrieben werden. Austauschbedürftige Öl- oder Gasheizungen müssen mit Austausch 65 % erneuerbare Energien erfüllen (dafür gibt es jedoch Übergangsfristen)
- Der Einbau einer neuen Heizung bis 2026 in Großstädten kann auch reine z.B. Gasheizung sein und bis 2028 in Städten bis 100.000 Einwohner. Diese muss aber H2-ready sein.