So sollen sich Mieter und Vermieter künftig die CO2-Kosten teilen

Der Heizkosten-Aufschlag durch den CO2-Preis kann ab nächstem Jahr zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Danach müssen sich Vermieter zur Hälfte an den Mehrkosten durch die CO2-Abgabe beteiligen, was auch für Gewerbemieten gilt. Zudem bekommen Mieter mit eigenen Gas- oder Heizöl-Liefer-Verträgen das Recht, sich die Hälfte der Mehrkosten vom Vermieter erstatten zu lassen. Das Gesetz soll ab Januar 2022 gelten und ist zunächst bis Ende 2024 befristet.

Ziel des CO2-Preises ist es, dass weniger fossile Energien genutzt und mehr in Klimaschutz investiert wird. Das Justizministerium rechnet in seinem Gesetzentwurf für eine durchschnittliche 140-Quadratmeter-Wohnung mit 165 Euro Mehrkosten im Jahr.

Das jüngst von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzgesetz sieht deutlich verschärfte Klimaziele vor. Demzufolge sollen die Emissionen in Deutschland bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und die deutschen Emissionsziele an die verschärften Regeln der EU anpassen.

Quelle:Reuters

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