Notartermin beim Immobilienkauf

Vertragsabschluss zur Immobilie

Notartermin beim Immobilienkauf

Der Notartermin gehört zu einem Immobilienkauf normalerweise so sicher dazu wie der Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer. Ohne Notartermin kann die Kaufabwicklung üblicherweise nicht sachgemäß und rechtlich einwandfrei über die Bühnen gebracht werden.

Gerade wie es bei einem Immobilienkauf um eine langfristige Investition geht und beide Parteien bei einem solchen Deal gut abgesichert sein sollen, steht der Notar in der Pflicht den Kauf fachmännisch zu begleiten und sämtliche relevanten Schritte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Was genau passiert aber beim Notartermin? Viele zukünftige Immobilienbesitzer, aber auch viele Verkäufer von Grundstücken und Häusern stellen sich diese Frage. Nachfolgend wird deshalb das Aufgabengebiet eines Notars geklärt. Zusätzlich gibt es hilfreiche Tipps und Tricks rund um den Notartermin.

Was passiert vor dem Notartermin?

Der Notar hat bei einem Immobilienkauf bzw. Verkauf mehrere wichtige Aufgaben, die er im Interesse beide Parteien übernimmt. Das bedeutet, dass von den Leistungen des Notars sowohl der Käufer als auch der Verkäufer profitiert, weil beide dank der Arbeit des Notares vor Fehlern oder Irrtümern geschützt werden. Deshalb setzt der Notar einen ersten Entwurf für den Kaufvertrag eigenhändig auf. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Kaufvertrag den derzeit gültigen Richtlinien entspricht und keine Fehler enthält.

Schon vor dem Notartermin bekommen Käufer und Verkäufer der Immobilie den Entwurf zugesandt und können sich entsprechend intensiv mit dem Vertrag auseinandersetzen. Das ist für spätere Fragen wichtig. Ggf. kann es passieren, dass ein Notar beide Partein schon vor dem Aufsetzen eines Entwurfs für den Kaufvertrag zu einem Gespräch bittet. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn etwa Sonderrechte im Grundbuch eingetragen sind oder das Haus mitsamt bestehenden Mietverhältnissen verkauft wird. Für diesen Termin müssen die Parteien nicht extra bezahlen.

Was geschieht während des Notartermins?

Nachdem beide Parteien ausreichend Zeit hatten, um sich mit dem Entwurf für den Kaufvertrag auseinderzusetzen zu können, wird ein Notartermin für die Beurkundung festgelegt. Während dieses Termins werden zunächst die Personalien von Käufer und Verkäufer geprüft. Anschließend wird der komplette Kaufvertrag durch den Notar verlesen. Unter normalen Umständen kann und darf es von dieser Vorgehensweise keine Ausnahmen geben.

Während des Verlesens haben die Käufer wie Verkäufer jederzeit die Möglichkeit Fragen zum Kaufvertrag zu stellen. Ziel ist es, dass sämtliche Aspekte und Faktoren rundum den Kaufvertrag für beide Parteien vollkommen klar sind. Sobald es keine weiteren Fragen zu klären gibt, erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Käufer, den Verkäufer sowie durch den Notar. Kopien des Dokumentes bekommen beide Parteien ausgehändigt, während der originale Kaufvertrag im Besitz des Notares verbleibt. Parallel dazu bekommen das Finanzamt, das Grundbuchamt, der Makler sowie ggf. der Verwalter und das Finanzierungsinstitut ebenfalls eine Kopie des Kaufvertrages.

Was geschieht nach dem Notartermin?

Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet wurde und alle relevanten Stellen ihre Kopie des Dokumentes erhalten haben, ist die Arbeit des Notars entgegen der allgemeinen Auffassung noch nicht beendet. Jetzt kümmert er sich um die Grundbucheintragung des neuen Käufers, wobei der Status zunächst als „reserviert“ vermerkt wird. Für den Käufer ist dies ein wichtiger Schritt, denn erst wenn er endgültig im Grundbuch als Besitzer der Immobilie eingetragen wurde, gehört diese tatsächlich ihm.

Parallel zur Eintragung ins Grundbuch kümmert der Notar sich zudem noch um die eventuelle Löschung von Altlasten, die vom Vorbesitzer ins Grundbuch eingetragen wurden. Sobald schließlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt und der Verkäufer dem Notar den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, wird der Käufer von ihm als neuer Besitzer ins Grundbuch eingetragen.

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