Neues Gebäudeenergiegesetz

Der Bundestag hat den beschlossenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zugestimmt. Die Bundesregierung treibt damit ihr Ziel voran, mehr Klimaschutz im Gebäudesektor zu erreichen. Die Novelle enthält deutliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen. Der Schwerpunkt liegt auf erneuerbarer Energie. Auf weitere Verschärfungen der Dämmvorschriften wurde verzichtet. Noch mehr Dämmung hätte vor allem hohe Kosten bedeutet, während bei der Energieeinsparung kaum Wirkung erzielt worden wäre.

In einem neuen Sofortprogramm für den Gebäudesektor soll zukünftig gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Die Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit sollen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Zurück

Schnellsuche

Sie finden uns auch bei:

5 Olaf BLOCK