Grundsteuerreform fordert Immobilienbesitzende

Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im April 2018 aufgefordert hat, die Bemessung der Grundsteuer neu zu regeln. Weil das daraufhin vorgeschlagene Bundesmodell umstritten, konnten die Bundesländer eigene Modelle entwickeln. Daher gelten in sieben Bundesländern andere Regeln. Jetzt sind die Grundstückseigentümer gefragt.

Sie müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung abgeben. Darin werden Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen verlangt, unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen (bei Eigentumswohnungen), die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer und die Flächengrößen. Wie hoch die Steuer am Ende sein wird, kann nicht einheitlich gesagt werden.

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