Gebäudeenergiegesetz ab 2020
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll für Vereinfachung sorgen. Eine Verschärfung der Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden ist nicht geplant. Das GEG enthält ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 – aber mit Ausnahmen. Gas- oder Ölheizkessel mit Baujahr 1991 oder später dürfen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Auszurangieren sind Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden. Energieausweise müssen künftig auch Angaben zu den CO² Emissionen enthalten. Verkäufer oder Makler müssen beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen dem Käufer ein Beratungsgespräch mit einem Energieberater anbieten.