Das Baukindergeld in Kürze
Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die es Familien mit Kindern sowie Alleinerziehenden leichter machen soll, das eigene Heim zu finanzieren. Die Förderung gilt sowohl für den Bau als auch für den Kauf eines Hauses sowie für den Kauf einer Eigentumswohnung. Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für maximal 10 Jahre und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung wird jährlich ausgezahlt. Haben Sie z.B. 3 Kinder, dann erhalten Sie nach erfolgreichem Antrag jedes Jahr über zehn Jahre hinweg 3.600 Euro Baukindergeld von der KfW.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Familien oder Alleinerziehende
- mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldberechtigung.
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro.
- Förderfähig sind der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung im Neubau oder Bestand.
Was gilt es zu beachten?
Das Baukindergeld gilt deutschlandweit und es gilt sowohl für den Kauf als auch für den Bau einer Immobilie. Wer bereits ein Haus besitzt, erhält es jedoch nicht, denn nur der Ersterwerb wird gefördert. Das Baukindergeld kann für Wohneigentum beantragt werden, das im Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erworben wird oder wurde. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige. Dem Antragsteller muss die Immobilie zu mindestens 50 Prozent gehören.
Das Baukindergeld kann nur für Kinder beantragt werden,
- die im Haushalt gemeldet sind,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- und für die im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt.
Um das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen, benötigen Antragsteller die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vom Finanzamt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet. Stellen Sie z.B. 2019 einen Antrag, so müssen Sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem Jahr 2017 und 2016 vorlegen. Das Haushaltseinkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Antragstellers und dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft, wenn dieser im erworbenen Wohneigentum mit gemeldet ist.
Übersicht zum maximalen Jahreseinkommen und der Ausschüttung der Fördermittel abhängig von der Anzahl der Kinder:
Anzahl der Kinder | maximales Jahreshaushaltseinkommen | pro Jahr | in 10 Jahren |
1 Kind | 90.000 EUR | 1.200 EUR | 12.000 EUR |
2 Kinder | 105.000 EUR | 2.400 EUR | 24.000 EUR |
3 Kinder | 120.000 EUR | 3.600 EUR | 36.000 EUR |
4 Kinder | 135.00 EUR | 4.800 EUR | 48.000 EUR |
5 Kinder | 150.000 EUR | 6.000 EUR | 60.000 EUR |
Wie kann ich das Baukindergeld beantragen?
Seit dem 18. September 2018 können Sie online bei der KfW das Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn Sie bereits in der erworbenen Immobilie gemeldet sind. Aber Achtung, das Zeitfenster ist begrenzt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate* nach dem Einzug bei der KfW eingehen. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. *Für Anträge, die vor dem 17. Mai 2019 gestellt wurden, gilt noch eine Frist von drei Monaten.
Diese Dokumente müssen Sie vorlegen:
- Einkommensteuerbescheide
- Meldebestätigungen
- Grundbuchauszug
Haben Sie noch mehr Fragen zu diesen und anderen Fördermöglichkeiten, können Sie uns gern persönlich kontaktieren. Das Immobilienbüro Olaf Block steht Ihnen gern beratend zur Seite. Hier geht es zum Kontakt