Das ändert sich 2020 für Immobilienkäufer

Letzte Chance auf Baukindergeld, steuerliche Förderung, geteilte Maklerkosten


Mit dem Baukindergeld fördert der Staat seit Januar 2018 Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Je Kind unter 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre. Da die Förderung Ende 2020 ausläuft, müssen Bauherren, die noch davon profitieren wollen, bis zum 31.12.2020 den Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag auf Baukindergeld darf dann bis spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden, spätestens aber am 31.12.2023.

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, muss oft erst noch in Wärmedämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung investieren, damit der Altbau energetisch auf zeitgemäßem Stand ist. Im Rahmen ihres "Klimaschutzprogramms 2030" will die Bundesregierung Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung an selbst genutzten Immobilien mit einem Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten fördern. Der Bonus soll über drei Jahre verteilt werden. Während die anderen Gesetzesvorhaben des Klimaschutzpakets bereits vom Bundesrat gebilligt wurden, gab es gegen die geplanten Steuermaßnahmen Einwände seitens der Länder, die im Vermittlungsausschuss beraten werden.

Wie teuer der Erwerb einer Immobilie wird, hängt nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von den Kaufnebenkosten ab. Dazu gehört die Maklerprovision, die je nach Bundesland zwischen knapp 3 und gut 7 Prozent liegt. Weil es bisher keine gesetzliche Regelung gab, wer diese Kosten übernimmt, wurde auch die Verteilung von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass zukünftig derjenige, der einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten übernimmt (Bestellerprinzip, gilt nur für selbstgenutztes Eigentum). Allerdings ist das Gesetz vom Bundesrat mit Empfehlungen zur Nachbesserung noch einmal an den Bundestag zurückverwiesen worden. Voraussichtlich kann es deshalb erst im Sommer oder Herbst 2020 in Kraft treten.

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